Anregung einer Betreuung
Eine rechtliche Betreuung wird nicht "beantragt", sondern angeregt. Das darf jede Person tun: die betroffene Person selbst, Angehörige, der Sozialdienst eines Krankenhauses, die Hausärztin oder eine Nachbarin. Die Anregung geht formlos an das Betreuungsgericht, das anschließend von Amts wegen prüft, ob eine Betreuung überhaupt erforderlich ist.