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Rechtlicher Betreuer · Mönchengladbach

Orientierung und Verlässlichkeit, wenn andere sie am meisten brauchen.

Ich unterstütze Menschen, die ihre rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr vollständig allein regeln können – persönlich, respektvoll und mit klarem Blick für das, was im Einzelfall wirklich gebraucht wird.

Portrait von Timo Kessel
Registriert nach § 24 BtOG Registriert als beruflicher Betreuer nach § 24 BtOG bei der Betreuungsbehörde der Stadt Mönchengladbach, seit 15. August 2025.
Montag–Freitag: 9:00–16:00 Uhr Außerhalb dieser Zeiten können Sie gerne eine Nachricht über das Formular hinterlassen oder einen Termin vereinbaren.

Leistungen

Unterstützung in den Aufgabenkreisen, die das Betreuungsgericht überträgt

Eine rechtliche Betreuung wird nie pauschal, sondern immer für konkrete Aufgabenbereiche eingerichtet. Je nach gerichtlichem Beschluss übernehme ich einen oder mehrere der folgenden Bereiche für Sie oder Ihre Angehörigen.

Vermögenssorge

Verwaltung von Konten, Renten und laufenden Zahlungen, Überblick über Verträge und Rechnungen sowie Sicherung des Vermögens im Sinne der betreuten Person.

Gesundheitssorge

Abstimmung mit Ärztinnen, Ärzten und Pflegeeinrichtungen, Einwilligung in medizinische Maßnahmen und Wahrung Ihres erklärten oder mutmaßlichen Willens.

Aufenthaltsbestimmung

Klärung der Wohn- und Aufenthaltssituation – etwa bei der Frage nach einer geeigneten Unterbringung oder Pflegeeinrichtung, stets im Gespräch mit Ihnen.

Behördenangelegenheiten

Vertretung gegenüber Ämtern, Sozialleistungsträgern und Gerichten sowie Beantragung von Leistungen, auf die Sie Anspruch haben.

Wohnungsangelegenheiten

Abschluss oder Kündigung von Mietverträgen, Organisation eines Umzugs und Klärung aller Fragen rund um die Wohnsituation.

Vertretung & Korrespondenz

Schriftverkehr, Vertragsangelegenheiten und rechtliche Vertretung innerhalb der gerichtlich festgelegten Aufgabenkreise.

Was rechtliche Betreuung nicht ist: Ich übernehme keine praktischen Alltagshilfen wie Einkaufen, Medikamentengabe oder Fahrdienste. Stattdessen organisiere und überwache ich, dass solche Hilfen zuverlässig durch geeignete Dienste erbracht werden.

Für Angehörige & Gerichte

So wird eine Betreuung eingeleitet

Wenn Sie glauben, dass eine nahestehende Person eine Betreuung benötigt, oder wenn Sie als Gericht oder Behörde tätig werden: hier finden Sie die notwendigen Informationen und Kontakte.

Betreuung anregen

Eine Betreuung kann von der betroffenen Person selbst, ihren Angehörigen oder dem Amtsgericht angeregt werden. Das zuständige Amtsgericht Mönchengladbach überprüft die Notwendigkeit und bestellt gegebenenfalls einen Betreuer.

Kosten & Vergütung

Die Vergütung eines beruflichen Betreuers ist gesetzlich festgelegt und wird vom Betreuungsgericht festgesetzt. Was das konkret bedeutet, können Sie selbst durchrechnen.

Zum Vergütungsrechner

Betreuerwahl

Sie können einen bestimmten Betreuer vorschlagen – sowohl beruflich tätig als auch eine Privatperson. Das Gericht berücksichtigt Ihre Wünsche, wenn diese dem Wohl der betreuten Person entsprechen.

Ablauf

So läuft eine Betreuung ab

  1. Schritt 1

    Bestellung

    Das Betreuungsgericht überträgt mir die im Beschluss festgelegten Aufgabenkreise.

  2. Schritt 2

    Kennenlernen

    In einem persönlichen Gespräch verschaffe ich mir ein Bild von Ihrer Situation, Ihren Wünschen und Bedürfnissen.

  3. Schritt 3

    Übernahme

    Ich kümmere mich strukturiert um die übertragenen Bereiche und halte alle Beteiligten auf dem Laufenden.

  4. Schritt 4

    Begleitung

    Regelmäßiger, persönlicher Kontakt und transparente Kommunikation über den gesamten Betreuungszeitraum.

Portrait von Timo Kessel

Über mich

Timo Kessel

Mein Weg zur rechtlichen Betreuung ist die konsequente Fortsetzung eines Berufslebens, das immer mit Menschen und ihren Anliegen zu tun hatte.

Ich habe eine pflegerische Ausbildung mit Schwerpunkt Behandlungspflege abgeschlossen und war viele Jahre in der pflegerischen und pädagogischen Betreuung tätig – unter anderem im Betreuten Wohnen für Menschen mit geistigen und körperlichen Behinderungen. Dort habe ich gelernt, individuelle Hilfepläne konsequent umzusetzen und auf die tatsächlichen Bedürfnisse einzugehen, statt über Menschen hinweg zu entscheiden. Parallel dazu habe ich kaufmännische und organisatorische Erfahrung gesammelt: in der Kundenbetreuung, der Angebots- und Vertragserstellung, im Personalwesen und in der Buchhaltung. Aktuell vertiefe ich dieses Wissen in einer Weiterbildung zum Kaufmann im Gesundheitswesen mit den Schwerpunkten Leistungsabrechnung, Finanzbuchhaltung und Rechnungswesen – Kenntnisse, die mir bei der Vermögenssorge und im Umgang mit Kostenträgern unmittelbar zugutekommen. Seit über zehn Jahren engagiere ich mich außerdem ehrenamtlich als Trainer für Jugendliche und Seniorinnen und Senioren und war in Vorstandsarbeit von Vereinen aktiv. Diese Erfahrung im Umgang mit ganz unterschiedlichen Generationen und Lebenslagen bringe ich in jede Betreuung ein. Privat bin ich Vater von zwei Kindern – Verantwortung zu übernehmen und verlässlich für andere da zu sein, ist für mich kein Fremdwort, sondern gelebter Alltag.

  • Pflegefachliche Kenntnisse
  • Behandlungspflege
  • Erfahrung mit Menschen mit Behinderung
  • Leistungsabrechnung im Gesundheitswesen
  • Finanzbuchhaltung & Rechnungswesen
  • Personalwesen & Verwaltung
  • Vertrags- & Angebotserstellung
  • Strukturierte Aktenführung (EDV)

Registriert als beruflicher Betreuer nach § 24 BtOG bei der Betreuungsbehörde der Stadt Mönchengladbach, seit 15. August 2025.

Aktuelles

Aus der Praxis

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Häufige Fragen

FAQ – Was Sie wissen sollten

Ein rechtlicher Betreuer wird bestellt, wenn Sie aufgrund von Krankheit, Behinderung oder Alter Ihre rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr vollständig selbst regeln können – etwa bei Demenz, psychischen Erkrankungen, körperlichen Beeinträchtigungen oder Altersgebrechlichkeit.

Sie, Ihre Angehörigen oder das Amtsgericht können die Betreuung beim Amtsgericht Mönchengladbach anregen. Das Gericht überprüft dann, ob eine Betreuung notwendig ist, holt ein ärztliches Gutachten ein und hört die betroffene Person persönlich an. Bei Bedarf wird ein Betreuer bestellt.

Berufliche Betreuer erhalten eine gesetzlich festgelegte monatliche Pauschale, deren Höhe von Vergütungsstufe, Wohnform und Vermögen abhängt. Ist die betreute Person mittellos, zahlt die Landeskasse. Mit dem Vergütungsrechner auf dieser Website können Sie es unverbindlich durchspielen.

Ja, Sie können einen Betreuer vorschlagen – sowohl einen beruflichen wie mich als auch eine Privatperson (Angehörige, Freunde). Das Gericht berücksichtigt Ihren Wunsch, wenn dieser dem Wohl der betreuten Person entspricht.

Nein. Der Betreuer ist an die Aufgabenkreise des gerichtlichen Beschlusses gebunden und hat nur darin Entscheidungsgewalt. Ihr selbstbestimmtes Recht bleibt so weit wie möglich erhalten. Das Betreuungsgericht führt Kontrollen durch und kann Änderungen vornehmen.

Eine Betreuung bleibt so lange bestehen, wie sie notwendig ist. Das Betreuungsgericht überprüft regelmäßig, ob sie noch erforderlich ist. Wenn die Notwendigkeit entfällt, wird die Betreuung aufgehoben.

Ja. Sie können sich jederzeit an das Betreuungsgericht wenden, wenn Sie mit Ihrem Betreuer unzufrieden sind oder Bedenken gegen dessen Arbeitsweise haben. Das Gericht kann dann Änderungen vornehmen oder einen neuen Betreuer bestellen.

Beide haben Vor- und Nachteile. Ein vertrauter Angehöriger kennt Sie persönlich; ein beruflicher Betreuer wie ich bringt Erfahrung, Struktur und zeitliche Unabhängigkeit mit. Das Gericht entscheidet im Einzelfall, was am besten passt.

Kontakt

Sprechen wir über Ihre Situation

Ob als Betroffene, Angehörige oder auf Anregung des Gerichts – melden Sie sich gerne für ein unverbindliches erstes Gespräch. Ich vereinbare gerne einen persönlichen Termin, bei Ihnen, in meinem Büro oder telefonisch.

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Lieber telefonieren?

Rufen Sie mich einfach an. Wenn ich nicht drangehe, bin ich im Termin – sprechen Sie mir auf die Mailbox, ich rufe zurück.

0151 296 40 627

Bürozeiten

Montag–Freitag: 9:00–16:00 Uhr

Außerhalb dieser Zeiten können Sie gerne eine Nachricht über das Formular hinterlassen oder einen Termin vereinbaren.

Büro Dülkener Straße 2 · 41068 Mönchengladbach

Fax 02161 9044565

E-Mail

Wenn Ihnen Schreiben lieber ist als Anrufen – oder Sie etwas mitschicken möchten, das nicht ins Formular passt.

kontakt@betreuung-kessel.de

Ihre Anfrage

Je mehr ich vorab weiß, desto konkreter kann ich antworten. Pflicht sind nur die drei letzten Felder.

Unterlagen anhängen optional

    Zum Beispiel ein Gerichtsbeschluss oder eine Anregung. Die Dateien werden verschlüsselt übertragen und hängen anschließend an der E-Mail an mich – auf dem Server bleibt keine Kopie. Für besonders sensible Unterlagen nutzen Sie bitte den Postweg.

    Wie erreiche ich Sie?

    Mit * gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder. Lieber direkt sprechen? 0151 296 40 627

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