Wenn beim Betreuungsgericht eine Betreuung angeregt wird, folgt fast immer derselbe Ablauf. Ihn zu kennen nimmt einen großen Teil der Anspannung.

Der Reihe nach

  • Die Anregung geht formlos beim Gericht ein – von der betroffenen Person selbst, von Angehörigen, vom Sozialdienst einer Klinik oder von der Hausärztin.
  • Die Betreuungsbehörde verschafft sich ein Bild und schreibt einen Sozialbericht. Meist kommt jemand nach Hause.
  • Ein ärztliches Gutachten klärt, in welchen Bereichen tatsächlich Unterstützungsbedarf besteht.
  • Die persönliche Anhörung durch das Gericht.
  • Der Beschluss legt fest, ob eine Betreuung eingerichtet wird, für welche Aufgabenkreise und wer sie übernimmt.

Die Anhörung selbst

Die betroffene Person muss grundsätzlich immer angehört werden. Das ist kein Verhör und keine Prüfung – es geht darum, dass sich das Gericht einen eigenen Eindruck verschafft und Sie zu Wort kommen.

Wichtig zu wissen: Die Anhörung soll nach Möglichkeit in der gewohnten Umgebung stattfinden, also zu Hause oder in der Einrichtung. Sie müssen dafür in aller Regel nicht ins Gerichtsgebäude.

Bei einschneidenden Entscheidungen wird zusätzlich ein Verfahrenspfleger bestellt. Diese Person vertritt ausschließlich die Interessen der betroffenen Person – nicht die der Angehörigen und nicht die des Gerichts.

Was Sie in der Anhörung sagen sollten

Das ist der Moment, in dem Sie Einfluss haben. Sagen Sie deutlich:

  • ob Sie eine Betreuung überhaupt wollen
  • welche Bereiche aus Ihrer Sicht Unterstützung brauchen – und welche ausdrücklich nicht
  • wen Sie sich als Betreuerin oder Betreuer wünschen und wen auf keinen Fall

Das Gericht ist an Ihren Vorschlag zur Person gebunden, solange sie geeignet ist. Diese Bindung ist stärker, als viele denken.

Für Angehörige

Angehörige werden nicht automatisch beteiligt. Nach heutigem Recht werden sie nur angehört, wenn die betroffene Person dem zugestimmt hat. Das mag ungewohnt wirken, folgt aber der Logik des Betreuungsrechts: Es dient der betroffenen Person, nicht der Familie.

Wenn Sie als Angehöriger unsicher sind, wie Sie sich einbringen können, sprechen Sie mich an – oder wenden Sie sich an die Betreuungsbehörde Ihrer Stadt. Deren Beratung ist kostenlos.