Zum 1. Januar 2026 ist ein neues Vergütungsrecht für berufliche Betreuerinnen und Betreuer in Kraft getreten. Für Betroffene und Angehörige ist vor allem eine Frage wichtig: Ändert sich dadurch etwas an den Kosten? Die kurze Antwort lautet: Wer mittellos ist, zahlt weiterhin nichts. Für alle anderen wird die Rechnung vor allem übersichtlicher.

Aus drei Tabellen werden zwei Stufen

Bisher richtete sich die Vergütung nach drei Tabellen, die an die Ausbildung der betreuenden Person anknüpften. Diese Systematik ist entfallen. Es gibt jetzt nur noch zwei Stufen: eine Grundstufe und eine Qualifikationsstufe für Betreuerinnen und Betreuer mit einschlägigem Hochschulstudium oder vergleichbaren Fachkenntnissen.

Auch bei der Wohnform wurde vereinfacht: Statt drei Varianten wird nur noch danach unterschieden, ob die betreute Person stationär untergebracht ist oder nicht. Und wo es früher fünf Zeitstufen gab, sind es heute zwei – die ersten zwölf Monate und die Zeit ab dem 13. Monat.

Warum die ersten zwölf Monate teurer sind

Das ist kein Zufall, sondern bildet die tatsächliche Arbeit ab. Am Anfang einer Betreuung steht die Bestandsaufnahme: Unterlagen sichten, Konten und Verträge klären, Kontakt zu Behörden, Kostenträgern und Angehörigen aufnehmen, offene Anträge nachholen. Danach wird die Arbeit ruhiger und planbarer – entsprechend sinkt die Pauschale.

Was weggefallen ist

  • Die gesonderten Pauschalen nach dem alten § 10 VBVG gibt es nicht mehr.
  • Die Inflationsausgleichspauschale von 7,50 € ist entfallen; sie ist in die neuen Beträge eingearbeitet.
  • Für die Dauervergütung ist kein gesonderter Antrag mehr nötig.

Ein Abrechnungsmonat, der über den Jahreswechsel 2025/2026 lief, wurde noch nach altem Recht vergütet.

Für Nordrhein-Westfalen wichtig

In NRW kommt die Umstellung auf die elektronische Abwicklung hinzu: Seit dem 1. April 2026 ist ein amtliches Antragsformular vorgeschrieben, seit dem 1. Juli 2026 müssen Anträge elektronisch eingereicht werden. Für Betroffene ändert das nichts – es betrifft die Abrechnung zwischen Betreuung und Gericht.

Selbst nachrechnen

Wie hoch die Pauschale in einer konkreten Situation ausfällt, können Sie mit dem Vergütungsrechner selbst durchspielen. Er zeigt den Monatsbetrag, die Summe für das erste Jahr und die Folgejahre – und sagt Ihnen, wer die Kosten trägt.

Wenn Sie unsicher sind, ob in Ihrem Fall Mittellosigkeit vorliegt: Sprechen Sie mich an. Das ist einer der Punkte, an denen sich Sorgen am schnellsten auflösen lassen.